Mag. Zuzana Zavodsky, MSc
FAQs
Der Verkehrswert (Liegenschaftsbewertungsgesetz – LBG) ist jener Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am Bewertungsstichtag unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten, der tatsächlichen Eigenschaften und der Lage der Immobilie erzielbar wäre.
Er entspricht nicht zwingend dem Kaufpreis.
Abhängig von Objektart und Bewertungsanlass kommen folgende Verfahren zur Anwendung:
Die Auswahl erfolgt unter Berücksichtigung der Marktsituation und der objektspezifischen Gegebenheiten.
Der konkrete Unterlagenbedarf wird im Zuge der Auftragserteilung abgestimmt.
Nein.
Der Kaufpreis kann durch individuelle Motive, Zeitdruck oder besondere Vereinbarungen beeinflusst sein.
Der Verkehrswert basiert auf einer objektiven, marktorientierten Betrachtung.
Die Dauer der Gutachtenerstellung ist vom Einzelfall abhängig. Maßgeblich sind insbesondere:
Nach Beauftragung wird ein realistischer Zeitrahmen (üblicherweise im Ausmaß von 4 - 8 Wochen) abgestimmt.
In dringenden Fällen kann ein beschleunigtes Verfahren (Expressgutachten) vereinbart werden. Dieses ist aufgrund des erhöhten Zeit- und Organisationsaufwands mit höheren Kosten verbunden.
Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten hängen vom Bewertungsanlass, der Objektart, dem Umfang der Unterlagen sowie der Komplexität der Liegenschaft ab.
Das Honorar wird im Vorfeld transparent vereinbart, beispielsweise als Pauschalpreis oder auf Basis eines individuell abgestimmten Leistungsumfangs.
Bei gerichtlichen Bestellungen richtet sich die Entlohnung nach den Bestimmungen des Gebührenanspruchsgesetzes (GebAG).
Grundsätzlich kann eine Immobilienbewertung von fachlich qualifizierten Personen durchgeführt werden, die über entsprechende Kenntnisse im Bereich der Liegenschaftsbewertung verfügen.
Für gerichtliche Verfahren werden Gutachten in der Regel von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen erstellt. Diese sind in die Sachverständigenliste eingetragen und unterliegen besonderen gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Unabhängigkeit, Fachkunde und Objektivität.
Als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige bin ich für Bewertungen in ganz Österreich eingetragen.
Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland.
Die Bewertung von Liegenschaften ist nicht ausschließlich auf Gerichtsverfahren beschränkt.
Auch im privaten und wirtschaftlichen Bereich kann eine objektive Verkehrswertermittlung eine fundierte Entscheidungsgrundlage darstellen.
Bewertung im gerichtlichen Kontext
In Verlassenschafts-, Scheidungs- oder Exekutionsverfahren dient das Gutachten der neutralen Feststellung des Verkehrswertes.
Die sachverständige Bewertung trägt zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Verfahren bei.
Bewertung im privaten Bereich
Auch außerhalb gerichtlicher Verfahren kann eine Immobilienbewertung sinnvoll sein, etwa bei:
Eine objektive Wertermittlung schafft Klarheit über die marktgerechte Einordnung einer Liegenschaft.
Fazit
Eine fundierte Immobilienbewertung schafft Transparenz und Entscheidungsgrundlagen – sowohl im gerichtlichen als auch im wirtschaftlichen Kontext.
Die Unabhängigkeit der sachverständigen Tätigkeit steht dabei im Mittelpunkt.
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